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Am 06.03.2023, gegen 16:10 Uhr, kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung in der Wriezener Straße einen Motorroller. Scheinbar hatten die Uniformierten den richtigen Riecher, denn der 16-jährige Fahrer konnte keine entsprechende Fahrerlaubnis vorlegen. Weiterhin war kein aktuelles Versicherungskennzeichen am Fahrzeug angebracht. Somit war die Weiterfahrt für den jungen Mann beendet.
Versicherungskennzeichen, welche für gewisse Fahrzeugtypen vorgeschrieben sind, müssen ab dem 01.03.2023 aktualisiert werden. Die für das Versicherungsjahr 2023 gültigen schwarzen Kennzeichen sind dann bis zum 29.02.2024 gültig. Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz stellt eine Straftat nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes dar.
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